Internationale Erbschaftsverfahren

Die EU-Erbrechtsverordnung (Europäische Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012) aus dem Jahr 2012 reformiert die rechtlichen Zuständigkeiten folgenschwer. Es kommt nun das Recht jenes Staates zum Tragen, wo der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger ändert sich damit Grundlegendes: So kommt nicht wie bisher das Recht der eigenen Staatsangehörigkeit zur Anwendung, sondern das Recht des Staates, wo der Staatsbürger zuletzt seinen Lebensmittelpunkt hatte.
Da sich das Erbrecht der europäischen Länder – auch im Hinblick auf Pflichtteilansprüche – zum Teil erheblich voneinander unterscheidet, liegt auf der Hand, dass diese Veränderung zu neuen Rechtsunsicherheiten und Konflikten führen kann. 
 
Links:
 
https://www.steinbeis-ausbildung.com/eu-projekt-fomento-neuregelung-des-europaeischen-erbrechts-wird-mit-mediation-verzahnt/
 
https://www.xing.com/communities/posts/start-des-eu-projektes-fomento-internationale-erbkonflikte-loesen-1014175511
 
https://fomento.limequery.com/832261?lang=de