'kleiner Anspruch' in Betrieben mit weniger als 21 ArbeitnehmerInnen oder Arbeitsverhältnis weniger als 3 Jahre; Unterschiede zum 'großen Anspruch':
- Einwilligung des Arbeitsgebers kann aus sachlichen Gründen verweigert werden.
- ArbeitnehmerIn muß bei Nichtzustimmung innerhalb von 2 Wochen eine Klage beim ASGeinbringen.
- Der/Die ArbeitnehmerIn kann vor Zustimmung des Gerichts die Elternteilzeit nicht antreten.